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Achtung - Information des Landkreises MOL Notbetreuung

12.05.2020

Notbetreuung Kita, Grundschule, Hort -

Information des Landkreises MOL


Liebe Eltern,

aufgrund der neuen Eindämmungsverordnung vom 08.05.2020 ändert sich der Zugang zur Notbetreuung. Haben Sie bisher die Notbetreuung in Anspruch genommen, bleibt Ihr Anspruch bestehen, sofern sich Ihre berufliche Situation und damit die Anspruchsvoraussetzung nicht verändert hat.

Sollten Sie ab dem 11.05.2020 eine Notbetreuung für Ihr Kind beantragen wollen, beachten Sie bitte Folgendes:

 

1.

Inwieweit Sie anspruchsberechtigt sind, entnehmen Sie bitte der neuen Eindämmungsverordnung.

2.

Senden Sie den ausgefüllten und unterschrieben Antrag vorab per Mail an

3.

Ihr Antrag wird schnellst möglich bearbeitet. Bitte sehen Sie von telefonischen Nachfragen ab.

4.

Bitte setzten Sie sich vorher mit dem Hort in Verbindung. Vielen Dank!

 

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