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Wichtige Information!

02.12.2020

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Liebe Eltern,

seit dem 01. Dezember 2020 gibt es neue Verordnungen, die für Ihr/e Kind/er in der Schule wirksam werden.

 

Ich bitte Sie um Kenntnisnahme. Vielen Dank!

 

A. Riedel

Schulleiterin

 

Auszug aus der Eindämmungsverordnung - Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS)

 

"Seit 1. Dezember gilt die generelle Maskenpflicht für alle Schülerinnen und Schüler im gesamten Schulbereich, also im Unterricht, in den Fluren und auf dem Pausenhof (§ 17Abs. 1 Eindämmungsverordnung)

 

Schülerinnen und Schüler 
Nur in der Grundschule gilt: Schülerinnen und Schüler ab dem vollendeten fünften Lebensjahr müssen eine Mund-Nase-Bedeckung nur außerhalb des Unterrichts tragen, also nicht im Unterricht.

Ab der Jahrgangsstufe 7 müssen alle Schülerinnen und Schüler auch im Unterricht eine Mund-Nase-Bedeckung tragen – mit Ausnahme des Sportunterrichts.

 

Ausnahmen davon sind im Einzelfall nur unter den Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 Nr. 3 Eindämmungsverordnung und des § 17 Abs. 2 Eindämmungsverordnung möglich. Dies betrifft ausdrücklich:

  • Schülerinnen und Schüler der Förderschulen für geistige Entwicklung, für die Schulleitungen aus pädagogischen Gründen eine Befreiung von der Tragepflicht zulassen kann;
  • die Schülerlinnen, die sich Klausuren mit einer Dauer von 240 Minuten und mehr unterziehen müssen, sofern gewährleistet ist, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann;
  • die Zeiträume, in denen die Unterrichtsräume stoßweise gelüftet werden.

 

Schülerbeförderung (§ 15 Eindämmungsverordnung)
Die seit 2. November 2020 geltende Verpflichtung, bei der Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs bzw. der Schülerbeförderung eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, gilt weiterhin, neu ist, dass auch an Haltestellen und in Wartehäusern eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen ist."

 

Eindämmungsverordnung komplett - MBJS:

https://mbjs.brandenburg.de/kinder-und-jugend/weitere-themen/corona-aktuell.html

 

 

 

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