Elterninformationen zur Testpflicht

14.04.2021

Liebe Eltern,

 

alle Festlegungen, Elternbriefe und Anlagen zur Testpflicht ab dem 19.04.2021 haben Sie durch die Klassenlehrer erhalten.

Hier noch einige Hinweise dazu:

§17a der 7. SARS-CoV-2 Eindämmungsverordnung

(1) Ab dem 19. April 2021 ist der Zutritt zu Schulen....allen Personen untersagt, die der jeweiligen Schule keinen Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus ...vorlegen...

 

(2) Schülerinnen und Schüler sowie das Schulpersonal haben an zwei von der jeweiligen Schule bestimmten , nicht aufeinanderfolgenden Tagen pro Woche ein tagesaktuelles negatives Testergebnis vorzulegen...

 

- Testpflicht gilt für alle , die die Schule betreten und an Schule tätig sind (Schüler*innen, Lehrkräfte, Erzieher, Schulbegleiter, Schulsozialarbeiter,  Sachbearbeiter, Hausmeister, Küchen- und Reinigungspersonal)

- gilt für Unterricht und Notbetreuung

 

- Selbsttests erhalten die Schüler*innen von der Schule

- Mitteilungszettel, ob Mitgabe der Tests im Umschlag oder Abholung durch Erziehungsberechtigte per Mail vom Klassenleiter ( Anlage 4)

- Abgabe beim Klassenlehrer

- Selbstabholung durch Eltern donnerstags zwischen 8 und 14 Uhr bei Vorlage eines tagesaktuellen negativen Testergebnisses möglich

 

- Negativergebnis muss zweimal wöchentlich Montag und Donnerstag tagesaktuell, nicht älter als 24 h, vor Betreten des Schulgebäudes vorgelegt werden (Anlage 2)

- bei vergessener Bescheinigung oder Testung Abholung des Kindes von den Eltern

- Anlage 3 - Kinder dürfen Selbsttest bei uns machen, falls sie den Test oder die Bescheinigung vergessen haben

 

- wollen/ müssen Erziehungsberechtigte die Schule / den Hort betreten, gilt ebenfalls das tagesaktuelle negative Testergebnis zur Vorlage

 

- Bringen / Abholung von Hortkindern ab 19.04. über die Betonstraße rechts neben dem Schulhof möglich , da sich auf dem Schulhof andere Kinder aufhalten

( "Die Schulleitung organisiert die Kontrolle des Zugangs zum Schulgelände im Zuge der Wahrnehmung des Hausrechts und gewährleistet , dass nur Personen das Schulgelände betreten,

a) als Schüler*innen oder an Schule Tätige eine negatives Testergebnis vorweisen

b) den Selbsttest im Einzelfall (Vorliegen Anlage 3) an Schule durchführen

c) ansonsten eine tagesaktuelle Bescheinigung über einen Schnelltest mit negativem Testergebnis vorlegen."

Testkonzept für Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft im Land Brandenburg)

 

- Fahrkinder/ Dolgeliner finden sich bitte montags und donnerstags um 7.30 in der Schule ein, um ein flüssiges Betreten des Schulgebäudes und einen pünktlichen Unterrichtsbeginn zu gewährleisten

 

Sollten Sie noch Fragen haben, melden Sie sich bitte beim Klassenlehrer Ihres Kindes.

 

Wir bitten um Ihr Verständnis!

A. Riedel

 

Bild zur Meldung: Elterninformationen zur Testpflicht