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Zusammenarbeit Hort und Schule

Der Hort und die Schule vereinbaren Formen der Beobachtung, Dokumentation und Analyse ihrer pädagogischen Arbeit.

 

In Bezug auf die pädagogische Arbeit auf Einrichtungsebene informieren sie sich über aktuelle Curricula, Einrichtungskonzeptionen, pädagogische Handlungskonzepte und Informationen zu bildungspolitischen Schwerpunkten. Darüber hinaus tauschen sich der Hort und die Schule im Sinne der individuellen Entwicklung und Begleitung der Kinder aus.

 

Der Hort und die Schule informieren sich gegenseitig über wesentliche Belange der gemeinsamen pädagogischen Arbeit und der gemeinsamen Organisation und halten die kooperierenden Teams zur konstruktiven Arbeit an den gemeinsam vereinbarten Zielen an.  

 

Wird eine Einrichtung über eine meldepflichtige Erkrankung informiert, leitet die Einrichtung ihre Information an die jeweils andere Einrichtung weiter. Aushänge dazu werden in beiden Einrichtungen eigenverantwortlich angebracht (Informationspflicht für Eltern).

 

Die Hausaufgabenbetreuung durch den Hort ist konzeptionell geregelt und

richtet sich nach der Personallage im Hort.

 

Elterngespräche und Elternversammlungen sind möglichst gemeinsam zu

führen. Horterzieher und Lehrkraft tauschen sich regelmäßig miteinander aus und planen gemeinsam.