Startseite
normale Schrift einschaltengroße Schrift einschaltensehr große Schrift einschalten
 
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Freistellung vom Unterricht

Sehr geehrte Eltern,

 

in Ausnahmefällen können Sie Ihr Kind vom Unterricht freistellen. Dies bedarf einer rechtzeitig eingereichten Beantragung der Freistellung.

 

Beantragung der Freistellung:

 

  • Es muss ein schriftlicher Antrag rechtzeitig (mind. zwei Wochen vorher) vor dem gewünschten Freistellungstermin in der Schule eingereicht werden. Hierzu kann der Vordruck "Antrag auf Freistellung vom Unterricht" genutzt werden.

  • Der Antrag muss den Grund für die Freistellung sowie den Zeitraum enthalten.

  • Bei kurzen Freistellungen ist die Klassenlehrerin zuständig, bei längeren Freistellungen (ab 3 Tagen) ist die Schulleitung entscheidungsbefugt.

 

Bitte beachten Sie, dass Ihr Kind bei einer Genehmigung der Freistellung vom Unterricht den versäumten Unterrichtsstoff selbstständig nachzuholen hat. Die Entscheidung über die Freistellung liegt im Ermessen der Schule.

 

Antrag auf Freistellung vom Unterricht