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Krankmeldung

Bitte beachten Sie, dass die Krankmeldung telefonisch, ggf. AB-Nachricht hinterlassen, oder per E-Mail bis spätestens 08:00 Uhr ausschließlich über das Sekretariat unter Angabe des Grundes (verpflichtend laut § 34 Infektionsschutzgesetz) erfolgt. 

 

  1. mündlich am gleichen Tag melden -> Eltern dürfen ihr Kind bis zu drei Tage entschuldigen, nach Genesung schriftliche Entschuldigung (Zeitraum, Begründung, Unterschrift eines Erziehungsberechtigten und das Datum) -> Bitte dazu den Entschuldigungsvordruck nutzen!

  2. ab dem 4. Krankheitstag benötigen wir ein ärztliches Attest

  3. Aus versicherungstechnischen Gründen beleibt Ihr Kind bis zum Ende der Krankschreibung zu Hause.

  4. nach Hausaufgaben sowie behandeltem Stoff regelmäßig erkundigen und nacharbeiten

 

Entschuldigungsvordruck