- 01.07.2026 Sponsorenlauf 2026 – Ein voller Erfolg für Schule und Förderverein!
- 24.06.2026 Schulsportfest am 18.06.2026
- 10.06.2026 Sensationeller Erfolg in Fürstenwalde: Unsere Leichtathleten glänzen beim Regionalfinale!
- 01.07.2026 Sponsorenlauf 2026 – Ein voller Erfolg für Schule und Förderverein!
- 24.06.2026 Schulsportfest am 18.06.2026
- 10.06.2026 Sensationeller Erfolg in Fürstenwalde: Unsere Leichtathleten glänzen beim Regionalfinale!
- 01.07.2026 Sponsorenlauf 2026 – Ein voller Erfolg für Schule und Förderverein!
- 24.06.2026 Schulsportfest am 18.06.2026
- 10.06.2026 Sensationeller Erfolg in Fürstenwalde: Unsere Leichtathleten glänzen beim Regionalfinale!
- 01.07.2026 Sponsorenlauf 2026 – Ein voller Erfolg für Schule und Förderverein!
- 24.06.2026 Schulsportfest am 18.06.2026
- 10.06.2026 Sensationeller Erfolg in Fürstenwalde: Unsere Leichtathleten glänzen beim Regionalfinale!
Kopfläuse - wichtige Informationen
Kopfläuse in der Schule - das Wichtigste auf einem Blick
Mitteilungspflicht gem. § 34 Abs. 5 Infektionsschutzgesetz:
Der festgestellte Befall mit Kopfläusen muss von den Personensorgeberechtigten sofort der Schule mitgeteilt werden. Eine nicht oder zu spät erfolgte Mitteilung stellt laut Gesundheitsamt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Hier stehen Ihnen bei Fragen die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes gerne unter
zur Verfügung.
Es besteht ein Besuchsverbot, bis eine erste Behandlung korrekt durchgeführt wurde und der Schule eine schriftliche Bescheinigung hierüber vorliegt. Diese Bescheinigung ist von den Personensorgeberechtigten ausgefüllt und unterschrieben in der Schule abzugeben. Erst dann kann das Kind wieder am Unterricht teilnehmen. (Behandlungstag plus 24 Stunden)
Behandlung:
Der Kopf des Kindes ist von einem Personensorgeberechtigten mit einem dafür vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zugelassenes Arzneimittel zu behandeln, das ist in der Apotheke erhältlich. Eine Beratung in der Apotheke wird dringend empfohlen. Da kein Mittel 100%ig alle geschlossenen Nissen (Eier) abtötet, ist eine 2. Behandlung nach 9 Tagen zwingend
erforderlich.
Kopflaus-Kontrolle:
Im Zusammenhang mit einem Auftreten von Kopfläusen ist es erforderlich, dass in den nächsten 6 Wochen die Haare der Kinder einmal pro Woche kontrolliert werden:
Das Haar soll nass ausgekämmt werden.
Hilfreich ist es, hierzu eine handelsübliche Haarpflegespülung aufzutragen. Die Kopfläuse werden dadurch am "Weglaufen" gehindert.
Kämmen Sie mit einem Läuse-Nissenkamm Strähne für Strähne von der Kopfhaut beginnend bis in die Haarspitzen.
Nach jedem Durchkämmen streichen Sie den Kamm auf einem weißen Küchentuch aus, um zu sehen, ob Larven oder Läuse enthalten sind.
Nach einer Behandlung ist ein weiteres Auskämmen mit der Pflegespülung am 5. Tag, 9. Tag, 13. Tag und 17. Tag erforderlich. Weiterhin sind in den nächsten 4 Wochen einmal pro Woche zusätzlich auch alle Familienmitglieder entsprechend der o. g. Verfahrensweise zu kontrollieren.






